Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-07, 20 A 659/21

20 A 659/21Verwaltungsgericht07.04.2025

Regest

Zur Rechtmäßigkeit einer Fortnahme und Veräußerung von Rindern nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 20 A 659/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-07

Aktenzeichen: 20 A 659/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0407.20A659.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Normen: TierSchG § 2; TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

Leitsätze

Zur Rechtmäßigkeit einer Fortnahme und Veräußerung von Rindern nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.