Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-07, 16 B 1058/24

16 B 1058/24Verwaltungsgericht07.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 B 1058/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-07

Aktenzeichen: 16 B 1058/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0407.16B1058.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 22. Oktober 2024 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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