Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-02, 4 E 504/23

4 E 504/23Verwaltungsgericht02.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 504/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-02

Aktenzeichen: 4 E 504/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0402.4E504.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13.6.2023 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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