Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-02, 10 A 1961/22.A

10 A 1961/22.AVerwaltungsgericht02.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 1961/22.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-02

Aktenzeichen: 10 A 1961/22.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0402.10A1961.22A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.