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7 A 95/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-31, 7 A 95/24
7 A 95/24Verwaltungsgericht31.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-31
Aktenzeichen: 7 A 95/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0331.7A95.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
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