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5 B 1186/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-31, 5 B 1186/24
5 B 1186/24Verwaltungsgericht31.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-31
Aktenzeichen: 5 B 1186/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0331.5B1186.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Dezember 2024 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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