Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-27, 6 B 1160/24

6 B 1160/24Verwaltungsgericht27.03.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Grundschullehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1160/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-27

Aktenzeichen: 6 B 1160/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0327.6B1160.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 2; BeamtStG § 26 Abs. 2; BeamtStG § 28 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Grundschullehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 16.000 Euro festgesetzt.

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