Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-24, 7 A 345/24

7 A 345/24Verwaltungsgericht24.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 345/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-24

Aktenzeichen: 7 A 345/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0324.7A345.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

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