Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-21, 1 B 1107/24

1 B 1107/24Verwaltungsgericht21.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1107/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-21

Aktenzeichen: 1 B 1107/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0321.1B1107.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 24.618,86 Euro festgesetzt.

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