Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-21, 16 B 1028/24

16 B 1028/24Verwaltungsgericht21.03.2025

Regest

Einzelfall einer unverhältnismäßigen Fragestellung („und/oder“) bei der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (kurz- bzw. längerfristige Folgen des Cannabiskonsums).

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 B 1028/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-21

Aktenzeichen: 16 B 1028/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0321.16B1028.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Normen: StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 6; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1; Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV in der bis zum 21.8.2024 geltenden Fassung vom 27.3.2024

Leitsätze

Einzelfall einer unverhältnismäßigen Fragestellung („und/oder“) bei der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (kurz- bzw. längerfristige Folgen des Cannabiskonsums).

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 15. Oktober 2024 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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