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1 A 1350/22.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-19, 1 A 1350/22.A
1 A 1350/22.AVerwaltungsgericht19.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-19
Aktenzeichen: 1 A 1350/22.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0319.1A1350.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Auf die Berufung der Klägerinnen wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. Mai 2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster einschließlich des ab Beginn der mündlichen Verhandlung geführten Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Münster zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen
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