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6 A 1985/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-17, 6 A 1985/22
6 A 1985/22Verwaltungsgericht17.03.2025
Einem Schadensersatzanspruch wegen einer Fürsorgepflichtverletzung durch eine unrichtige Versorgungsauskunft stehen weder § 3 Abs. 1 LBeamtVG NRW noch § 3 Abs. 2 LBeamtVG NRW entgegen.
Entscheidungsdatum: 2025-03-17
Aktenzeichen: 6 A 1985/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0317.6A1985.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBeamtVG NRW § 3; LBeamtVG NRW § 57 Abs. 10
Einem Schadensersatzanspruch wegen einer Fürsorgepflichtverletzung durch eine unrichtige Versorgungsauskunft stehen weder § 3 Abs. 1 LBeamtVG NRW noch § 3 Abs. 2 LBeamtVG NRW entgegen.
Der Antrag wird abgelehnt.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 6.000,00 Euro festgesetzt.
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