Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-12, 6 A 774/23

6 A 774/23Verwaltungsgericht12.03.2025

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der ein Schmerzensgeld wegen datenschutzrechtlicher Verstöße des Dienstherrn beansprucht

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 774/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-12

Aktenzeichen: 6 A 774/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0312.6A774.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: DSGVO Art. 82; BeamtStG § 45

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Studienrats, der ein Schmerzensgeld wegen datenschutzrechtlicher Verstöße des Dienstherrn beansprucht

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 5.000 Euro festgesetzt.

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