Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-10, 4 B 1106/24

4 B 1106/24Verwaltungsgericht10.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1106/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-10

Aktenzeichen: 4 B 1106/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0310.4B1106.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 8.11.2024 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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