Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-07, 8 B 730/24.NE

8 B 730/24.NEVerwaltungsgericht07.03.2025

Regest

Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen die Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 730/24.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-07

Aktenzeichen: 8 B 730/24.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0307.8B730.24NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Normen: BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; BauGB § 245e; BauGB § 249 Abs. 1; BauGB § 249 Abs. 2; BauGB § 249 Abs. 10; WindBG § 5; VwGO § 47 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 6

Leitsätze

Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen die Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

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