Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-07, 16 B 679/24

16 B 679/24Verwaltungsgericht07.03.2025

Regest

Ist ein Inhaber einer Fahrerlaubnis an Epilepsie erkrankt, genügt allein der behauptete Ablauf eines Jahres ohne einen epileptischen Anfall nicht ohne Weiteres, um den Betroffenen als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 16 B 679/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-07

Aktenzeichen: 16 B 679/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0307.16B679.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Normen: StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 46 Abs. 1; FeV Nr. 6.6 Anlage 4

Leitsätze

Ist ein Inhaber einer Fahrerlaubnis an Epilepsie erkrankt, genügt allein der behauptete Ablauf eines Jahres ohne einen epileptischen Anfall nicht ohne Weiteres, um den Betroffenen als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Juni 2024 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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