Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-05, 13 D 48/21.NE

13 D 48/21.NEVerwaltungsgericht05.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 D 48/21.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-05

Aktenzeichen: 13 D 48/21.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0305.13D48.21NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerinnen dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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