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6 A 1366/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-25, 6 A 1366/22
6 A 1366/22Verwaltungsgericht25.02.2025
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars im Ruhestand, der die Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs begehrt.
Entscheidungsdatum: 2025-02-25
Aktenzeichen: 6 A 1366/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0225.6A1366.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: FrUrlV NRW § 19a Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars im Ruhestand, der die Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs begehrt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.
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