Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-25, 6 A 1366/22

6 A 1366/22Verwaltungsgericht25.02.2025

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars im Ruhestand, der die Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1366/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-25

Aktenzeichen: 6 A 1366/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0225.6A1366.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: FrUrlV NRW § 19a Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars im Ruhestand, der die Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs begehrt.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.

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