Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-25, 21 B 869/24

21 B 869/24Verwaltungsgericht25.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 21 B 869/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-25

Aktenzeichen: 21 B 869/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0225.21B869.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Der Beiladungsantrag des Antragsgegners für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 18.500,00 € festgesetzt.

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