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21 B 869/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-25, 21 B 869/24
21 B 869/24Verwaltungsgericht25.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-25
Aktenzeichen: 21 B 869/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0225.21B869.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Der Beiladungsantrag des Antragsgegners für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 18.500,00 € festgesetzt.
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