Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-24, 13 B 306/24 und 13 B 307/24

13 B 306/24 und 13 B 307/24Verwaltungsgericht24.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 306/24 und 13 B 307/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-24

Aktenzeichen: 13 B 306/24 und 13 B 307/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0224.13B306.24UND13B30.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Auf die Beschwerden der Antragsteller werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2024 teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klagen (7 K 6789/23 und 7 K 6790/23 - Verwaltungsgericht Köln) gegen Ziffer 2 der Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 8. November 2023 wird angeordnet.

Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts über die Kosten der erstinstanzlichen Verfahren werden aufrechterhalten.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.