Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-19, 6 E 291/24

6 E 291/24Verwaltungsgericht19.02.2025

Regest

Zum Anfallen einer Erledigungsgebühr in einem auf Verpflichtung zur Reaktivierung gerichteten Klageverfahren, wenn die Reaktivierung aufgrund eines späteren weiteren Antrags in einem parallel angestrengten Verwaltungsverfahren erfolgt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 291/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-19

Aktenzeichen: 6 E 291/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0219.6E291.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 165; RVG § 2 Abs. 2; RVG-VV Nr. 1002

Leitsätze

Zum Anfallen einer Erledigungsgebühr in einem auf Verpflichtung zur Reaktivierung gerichteten Klageverfahren, wenn die Reaktivierung aufgrund eines späteren weiteren Antrags in einem parallel angestrengten Verwaltungsverfahren erfolgt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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