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12 B 999/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-12, 12 B 999/24
12 B 999/24Verwaltungsgericht12.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-12
Aktenzeichen: 12 B 999/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0212.12B999.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 2014 - 12 L 1776/24 - ist wirkungslos, soweit er nicht rechtskräftig geworden ist.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 60 % und die Antragsgegnerin zu 40 %, die des zweitinstanzlichen Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - unter Änderung der Festsetzungsentscheidung des Verwaltungsgerichts - auf 12.500 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
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