Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-11, 6 A 595/23

6 A 595/23Verwaltungsgericht11.02.2025

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 595/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-11

Aktenzeichen: 6 A 595/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0211.6A595.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; LVOPol § 3 Abs. 1 Nr. 2

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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