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9 A 2129/22.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-10, 9 A 2129/22.A
9 A 2129/22.AVerwaltungsgericht10.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-10
Aktenzeichen: 9 A 2129/22.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.9A2129.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Den Klägern wird für das zweitinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt T. aus Q. beigeordnet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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