Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-10, 9 A 2129/22.A

9 A 2129/22.AVerwaltungsgericht10.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 2129/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-10

Aktenzeichen: 9 A 2129/22.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.9A2129.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Den Klägern wird für das zweitinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt T. aus Q. beigeordnet.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.