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7 B 1232/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-10, 7 B 1232/24
7 B 1232/24Verwaltungsgericht10.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-10
Aktenzeichen: 7 B 1232/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.7B1232.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 40.500,00 Euro festgesetzt.
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