Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-10, 6 E 54/25

6 E 54/25Verwaltungsgericht10.02.2025

Regest

Zur Streitwertfestsetzung in Verfahren, in denen im Wege einer einstweiligen Anordnung Rechtsschutz gegen eine vom Dienstherrn beabsichtigte erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ("Reaktivierung") begehrt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 54/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-10

Aktenzeichen: 6 E 54/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.6E54.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GKG § 52 Abs. 6

Leitsätze

Zur Streitwertfestsetzung in Verfahren, in denen im Wege einer einstweiligen Anordnung Rechtsschutz gegen eine vom Dienstherrn beabsichtigte erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ("Reaktivierung") begehrt wird.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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