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6 E 54/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-10, 6 E 54/25
6 E 54/25Verwaltungsgericht10.02.2025
Zur Streitwertfestsetzung in Verfahren, in denen im Wege einer einstweiligen Anordnung Rechtsschutz gegen eine vom Dienstherrn beabsichtigte erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ("Reaktivierung") begehrt wird.
Entscheidungsdatum: 2025-02-10
Aktenzeichen: 6 E 54/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.6E54.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GKG § 52 Abs. 6
Zur Streitwertfestsetzung in Verfahren, in denen im Wege einer einstweiligen Anordnung Rechtsschutz gegen eine vom Dienstherrn beabsichtigte erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis ("Reaktivierung") begehrt wird.
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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