Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-10, 6 B 1063/24

6 B 1063/24Verwaltungsgericht10.02.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Hauptwerkmeisters in einem Konkurrentenstreitverfahren. Hat ein Beamter über ein Drittel des Beurteilungszeitraums keinen Dienst verrichtet, ist der Hinweis in der Beurteilung auf den eingeschränkten Beurteilungszeitraum rechtlich unbedenklich.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1063/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-10

Aktenzeichen: 6 B 1063/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.6B1063.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Hauptwerkmeisters in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Hat ein Beamter über ein Drittel des Beurteilungszeitraums keinen Dienst verrichtet, ist der Hinweis in der Beurteilung auf den eingeschränkten Beurteilungszeitraum rechtlich unbedenklich.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

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