projekte
4 B 137/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-10, 4 B 137/25
4 B 137/25Verwaltungsgericht10.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-10
Aktenzeichen: 4 B 137/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0210.4B137.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10.2.2025 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 4.125,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.