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15 A 2809/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-06, 15 A 2809/24
15 A 2809/24Verwaltungsgericht06.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-06
Aktenzeichen: 15 A 2809/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0206.15A2809.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Der Antrag des Klägers, ihm im Rahmen der bereits erfolgten Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 3. Dezember 2024 einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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