Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-05, 6 A 5/23

6 A 5/23Verwaltungsgericht05.02.2025

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommissaranwärterin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 5/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-05

Aktenzeichen: 6 A 5/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0205.6A5.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommissaranwärterin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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