Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-30, 6 B 1194/24

6 B 1194/24Verwaltungsgericht30.01.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Polizeikommissarin gegen die Anordnung des Laufbahnwechsels.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1194/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-30

Aktenzeichen: 6 B 1194/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0130.6B1194.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 115 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Polizeikommissarin gegen die Anordnung des Laufbahnwechsels.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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