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6 B 1194/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-30, 6 B 1194/24
6 B 1194/24Verwaltungsgericht30.01.2025
Erfolglose Beschwerde einer Polizeikommissarin gegen die Anordnung des Laufbahnwechsels.
Entscheidungsdatum: 2025-01-30
Aktenzeichen: 6 B 1194/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0130.6B1194.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 115 Abs. 1 Satz 1
Erfolglose Beschwerde einer Polizeikommissarin gegen die Anordnung des Laufbahnwechsels.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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