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15 B 46/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-30, 15 B 46/25
15 B 46/25Verwaltungsgericht30.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-30
Aktenzeichen: 15 B 46/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0130.15B46.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldnerinnen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- € festgesetzt.
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