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12 B 1036/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-29, 12 B 1036/24
12 B 1036/24Verwaltungsgericht29.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-29
Aktenzeichen: 12 B 1036/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0129.12B1036.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
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