Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-16, 6 B 491/24

6 B 491/24Verwaltungsgericht16.01.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die vorläufige Zulassung zu einem weiteren Prüfungsversuch in der Rettungsschwimmübung 2 des Prüfungsverfahrens begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 491/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-16

Aktenzeichen: 6 B 491/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0116.6B491.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 123; VAPPol II Bachelor § 6; StudO-BA Teil B § 4

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die vorläufige Zulassung zu einem weiteren Prüfungsversuch in der Rettungsschwimmübung 2 des Prüfungsverfahrens begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 7.000 Euro festgesetzt.

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