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6 B 491/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-16, 6 B 491/24
6 B 491/24Verwaltungsgericht16.01.2025
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die vorläufige Zulassung zu einem weiteren Prüfungsversuch in der Rettungsschwimmübung 2 des Prüfungsverfahrens begehrt.
Entscheidungsdatum: 2025-01-16
Aktenzeichen: 6 B 491/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0116.6B491.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 123; VAPPol II Bachelor § 6; StudO-BA Teil B § 4
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die vorläufige Zulassung zu einem weiteren Prüfungsversuch in der Rettungsschwimmübung 2 des Prüfungsverfahrens begehrt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 7.000 Euro festgesetzt.
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