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4 B 1191/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-07, 4 B 1191/22
4 B 1191/22Verwaltungsgericht07.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-07
Aktenzeichen: 4 B 1191/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0107.4B1191.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.10.2022 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 22.500,00 Euro festgesetzt.
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