Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-06, 1 B 774/24

1 B 774/24Verwaltungsgericht06.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 774/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-06

Aktenzeichen: 1 B 774/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0106.1B774.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über die Bewerbung des Antragstellers für das Auswahlverfahren zu dem Studiengang Gehobener nichttechnischer Dienst in den Nachrichtendiensten des Bundes (Fachrichtung Verfassungsschutz), Az.: Z31a-001-580058-0021-0009/24 S, zum Studienbeginn 1. April 2025 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden und ihm eine Stelle für diesen am 1. April 2025 beginnenden Studiengang freizuhalten und nicht mit einem Mitbewerber zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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