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9 A 670/22.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-03, 9 A 670/22.A
9 A 670/22.AVerwaltungsgericht03.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-03
Aktenzeichen: 9 A 670/22.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0103.9A670.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. aus S. wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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