Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-20, 13 B 179/24

13 B 179/24Verwaltungsgericht20.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 179/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-20

Aktenzeichen: 13 B 179/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1220.13B179.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2024 teilweise geändert.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (29 K 9316/23) gegen die Ordnungsverfügungen des Antragsgegners vom 30. November 2023 wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.