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10 A 535/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-20, 10 A 535/23
10 A 535/23Verwaltungsgericht20.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 10 A 535/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1220.10A535.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Berufung wird zugelassen, soweit sich die Klägerin gegen die Abweisung ihres hilfsweise gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrags wendet.
Im Übrigen wird der Antrag auf Kosten der Klägerin abgelehnt.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird, soweit der Antrag abgelehnt worden ist, auf 29.796,75 Euro festgesetzt.
Die Kostenentscheidung bleibt, soweit die Berufung zugelassen worden ist, der Endentscheidung vorbehalten.
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