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9 B 975/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-13, 9 B 975/23
9 B 975/23Verwaltungsgericht13.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-13
Aktenzeichen: 9 B 975/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1213.9B975.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Instanzen auf … Euro festgesetzt.
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