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13 B 419/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-13, 13 B 419/24
13 B 419/24Verwaltungsgericht13.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-13
Aktenzeichen: 13 B 419/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1213.13B419.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts W. vom 22. April 2024 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000 Euro festgesetzt.
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