Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-12, 2 B 678/24

2 B 678/24Verwaltungsgericht12.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 678/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-12

Aktenzeichen: 2 B 678/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1212.2B678.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2 B 678/24

Tenor

    1. Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. September 2023 - 2 B 754/23 - wird abgeändert und der Antrag (VG Minden 9 L 319/23) der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (VG Minden 9 K 845/23) abgelehnt.

    1. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
    1. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.875,00 Euro festgesetzt.

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