Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-10, 6 A 2422/22

6 A 2422/22Verwaltungsgericht10.12.2024

Regest

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Zulassung der Berufung, mit dem sie sich gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2422/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-10

Aktenzeichen: 6 A 2422/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1210.6A2422.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §26 Abs.1 S.1; LBG NRW §33 Abs.1 S.3

Leitsätze

Erfolgloser Antrag einer Studienrätin auf Zulassung der Berufung, mit dem sie sich gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Verfahren beider Instanzen auf die Wertstufe bis 65.000 Euro festgesetzt.

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