Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-09, 6 A 177/22

6 A 177/22Verwaltungsgericht09.12.2024

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Steuerinspektors, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines Dienstvergehens wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 177/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-09

Aktenzeichen: 6 A 177/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1209.6A177.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Nr. 1; BeamtStG §34 Abs. 1; VwGO §108 Abs. 1 Satz 1; LDG NRW §14 Abs. 1

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Steuerinspektors, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines Dienstvergehens wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

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