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6 A 177/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-09, 6 A 177/22
6 A 177/22Verwaltungsgericht09.12.2024
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Steuerinspektors, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines Dienstvergehens wendet.
Entscheidungsdatum: 2024-12-09
Aktenzeichen: 6 A 177/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1209.6A177.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Nr. 1; BeamtStG §34 Abs. 1; VwGO §108 Abs. 1 Satz 1; LDG NRW §14 Abs. 1
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Steuerinspektors, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines Dienstvergehens wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
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