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16 B 175/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-05, 16 B 175/23
16 B 175/23Verwaltungsgericht05.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-05
Aktenzeichen: 16 B 175/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1205.16B175.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 2023 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 8046/22 gegen die Untersagung des Führens von Fahrzeugen und die Aufforderung, die Mofa-Prüfbescheinigung abzugeben, in der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 17. Oktober 2022 wiederhergestellt.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller vorläufig die Mofa-Prüfbescheinigung zurückzugeben.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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