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20 A 4411/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-04, 20 A 4411/18
20 A 4411/18Verwaltungsgericht04.12.2024
Die parallele Inanspruchnahme mehrerer Störer zur Gefahrenabwehr kann ermessensfehlerhaft sein, wenn sie auf unzutreffenden rechtlichen Annahmen zur späteren Heranziehung für die Kosten der Ersatzvornahme beruht.
Entscheidungsdatum: 2024-12-04
Aktenzeichen: 20 A 4411/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1204.20A4411.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Normen: KrWG § 62; BBodSchG § 4; GO NRW § 123
Die parallele Inanspruchnahme mehrerer Störer zur Gefahrenabwehr kann ermessensfehlerhaft sein, wenn sie auf unzutreffenden rechtlichen Annahmen zur späteren Heranziehung für die Kosten der Ersatzvornahme beruht.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.900.000,00 Euro festgesetzt.
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