Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-04, 20 A 4411/18

20 A 4411/18Verwaltungsgericht04.12.2024

Regest

Die parallele Inanspruchnahme mehrerer Störer zur Gefahrenabwehr kann ermessensfehlerhaft sein, wenn sie auf unzutreffenden rechtlichen Annahmen zur späteren Heranziehung für die Kosten der Ersatzvornahme beruht.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 20 A 4411/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-04

Aktenzeichen: 20 A 4411/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1204.20A4411.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Normen: KrWG § 62; BBodSchG § 4; GO NRW § 123

Leitsätze

Die parallele Inanspruchnahme mehrerer Störer zur Gefahrenabwehr kann ermessensfehlerhaft sein, wenn sie auf unzutreffenden rechtlichen Annahmen zur späteren Heranziehung für die Kosten der Ersatzvornahme beruht.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.900.000,00 Euro festgesetzt.

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