Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-04, 13 E 664/24

13 E 664/24Verwaltungsgericht04.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 E 664/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-04

Aktenzeichen: 13 E 664/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1204.13E664.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit Beschluss vom 26. September 2024 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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