Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-02, 1 B 795/24

1 B 795/24Verwaltungsgericht02.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 795/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-02

Aktenzeichen: 1 B 795/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1202.1B795.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 19.021,91 Euro festgesetzt.

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