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6 A 564/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-29, 6 A 564/22
6 A 564/22Verwaltungsgericht29.11.2024
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Steueroberinspektors a. D., der sich gegen die Feststellung seiner begrenzten Dienstfähigkeit wendet.
Entscheidungsdatum: 2024-11-29
Aktenzeichen: 6 A 564/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1129.6A564.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §27; VwGO §86 Abs. 1 Satz 1
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Steueroberinspektors a. D., der sich gegen die Feststellung seiner begrenzten Dienstfähigkeit wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.
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