Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-29, 2 D 51/22.NE

2 D 51/22.NEVerwaltungsgericht29.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 D 51/22.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-29

Aktenzeichen: 2 D 51/22.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1129.2D51.22NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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